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Wissenswertes zur Selbstverwaltung
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Schule in freier Trägerschaft heißt, alle die Aufgaben, die an staatlichen Einrich-
tungen durch die Behörden und/oder den Direktor veranlasst und verantwortet
werden, selbst in die Wege zu leiten und tun zu dürfen. Das erfordert einen
vielfältigen Einsatz von einem großen Kreis von Menschen.
Die pädagogischen Aufgaben werden vom Lehrerkollegium in eigener Verant-
wortung wahrgenommen. So werden die laufenden, den Unterricht betreffenden
Entscheidungen durch es getätigt.
Die Arbeit ist in den wöchentlichen Konferenzen zu tun. So setzt sich die
pädagogische Konferenz mit den Inhalten der Waldorfpädagogik durch laufende Fortbildung auseinander. Dort ist auch der Ort, wo Schüler und Klassenbe-sprechungen stattfinden. Die technische Konferenz regelt den organisatorischen Ablauf. Die so genannte Schulführungskonferenz hat alle die Aufgaben, die an staatlichen
Schulen durch den Direktor bearbeitet werden.
Spezielle Aufgaben werden von Arbeitsgruppen bearbeitet, die von der Schul-
führung beauftragt werden: z.B. der Personalkreis, dieser bearbeitet in Eigenverantwortung und in Absprache die Einstellung neuer Lehrkräfte und
veranlasst ggf. die erforderliche Ausbildung zum Waldorflehrer.
Die für die Schule noch zusätzlich notwendigen Arbeiten der Selbstverwaltung
werden von den Organen der beiden Vereine veranlasst. Im Schulverein ver
teilen sich die Aufgaben auf die Geschäftsführung, das Schulbüro und auf folgende
Arbeitskreise:
- den Baukreis
- den Wirtschaftskreis
- den Öffentlichkeitskreis
- den Elternrat
Die Koordination dieser Gremien wird durch deren Vertreter derselben
im Koordinationsausschuss zusammen mit den Vertretern des Lehrerkollegiums abgestimmt.
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